Signale für Langsamfahrstellen (301.05)

Hier findest du Bilder zu den Langsamfahrsignalen

Lf1 -Langsamfahrscheibe-

Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Die Lichter des Nachtzeichens sind bei beschränktem Raum bis zu 15 m vor dem Signal aufgestellt.

Beginnt eine Langsamfahrstelle nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 1 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand ergänzt, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Wenn Züge hinter dem Signal Lf 1 beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen oder aus der Führung von ETCS entlassen werden, ist ein zweites Signal Lf 1 ohne die gelben Lichter aufgestellt.



Lf1/2 -Langsamfahrbeginnscheibe-

Auf dem am Signal beginnenden, in der Regel durch eine Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden.

Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 0,5; 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.



Lf2 -Anfangscheibe-

Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Innerhalb einer vorübergehenden Langsamfahrstelle ist ein weiteres Signal Lf 1 – ohne die gelben Lichter – und unmittelbar dahinter ein weiteres Signal Lf 2 aufgestellt, am Halteplatz der Züge, wenn Züge in der vorübergehenden Langsamfahrstelle planmäßig beginnen oder ihre Fahrt mit Personalwechsel

fortsetzen


Ist das Lf2 vor einer Fahrwegverzweigung aufgestellt, gilt aber nur für einen bestimmten Fahrweg, so ist am Lf2 zusätzlich ein Richtungspfeil angebracht.



Lf3 -Endscheibe-

Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle

Das Signal Lf 3 steht am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. Auf eingleisigen Strecken kann das Signal Lf 3 unmittelbar links neben dem Gleis aufgestellt sein.



Lf4 -Geschwindigkeitstafel-(DS301)

Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

Eine auf der Spitze stehende dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.



Lf5 -Anfangtafel- (DS301)

Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.

Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weiße Tafel mit schwarzem A.



Lf6 -Geschwindigkeitsankündesignal-

Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten.

Beginnt die mit Signal Lf 6 angekündigte Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 6 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.



Lf7 -Geschwindigkeitssignal-

Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden.

Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal Lf 7 gilt nur bei Stellung Hp 1, Ks 1 ohne Zs 3 oder Ks 2 ohne Zs 3

Zusatzkennzeichnung BÜ:

Am Lf7 mit Zusatzkennzeichnung BÜ darf auf die angezeigte Geschwindigkeit beschleunigt werden, sobald das erste Fahrzeug den Bahnübergang verlassen hat.



Lf4 -Geschwindigkeitstafel- (DV301)

Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden.

Durch das Signal Lf 4 werden angezeigt:

a) die Geschwindigkeitswechsel der im VzG festgelegten und, soweit zutreffend, im Fahrplan bekannt gegebenen Geschwindigkeiten für die Streckengleise und die durchgehenden Hauptgleise der Bahnhöfe.

b) Geschwindigkeitsbeschränkungen für das Befahren von nicht technisch gesicherten Bahnübergängen.

Wo in Ausnahmefällen vor dem Befahren eines nicht technisch gesicherten Bahnübergangs zu halten ist, zeigt das Signal Lf 4 die Zahl 0



Lf5 -Eckentafel- (DV301)

Die durch das Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.

Vor nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf Nebenbahnen ist die Eckentafel dann aufgestellt, wenn die Stelle besonders zu kennzeichnen ist, von der ab die durch Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt.

Wenn das Signal Lf 4 die Zahl 0 zeigt, ist stets das Signal Lf 5 aufgestellt; es kennzeichnet die Stelle, an der zu halten ist.